Naturheilpraxis Andreas Ulmicher • Bad Soden-Salmünster / Fulda
§ 1
Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Herrn Heilpraktiker Andreas Ulmicher, im Folgenden Leistungserbringer genannt, und dem Patienten kommt durch eine persönliche, schriftliche (Email) oder mündliche Terminvereinbarung zustande.
§ 2
Im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages verpflichtet sich der Leistungserbringer zu folgenden Leistungen
a)Der Leistungserbringer stellt sein ganzes Können, Wissen, Know-How und seine Sorgfältigkeit in den Dienst der Gesundheit des Patienten
b)Der Leistungserbringer verpflichtet sich, den Patienten auch außerhalb der Sprechstunde auf schriftliche oder mündliche Anfrage zu beraten oder ihm zur Seite zu stehen
c)Der Leistungserbringer verpflichtet sich, im Falle einer Notwendigkeit auf von ihm nicht angebotene Therapien hinzuweisen, oder Empfehlungen auszusprechen, falls ihm dies angemessen erscheinen sollte
d)Der Leistungserbringer verpflichtet sich, dem Patienten die Möglichkeiten und Grenzen seiner Therapien im Gespräch zu erläutern und auf eventuell auftretende unangenehme Erscheinungen, z.B. Erstverschlimmerungen, hinzuweisen
e)Der Leistungserbringer verpflichtet sich, dem Patienten eine medizinische Untersuchung oder Therapie zu empfehlen, falls die Umstände dies erforderlich machen sollten
f)Der Leistungserbringer verpflichtet sich, bei seinen Therapien und Empfehlungen darauf zu achten, dass maximaler Nutzen bei minimalen unangenehmen Erscheinungen wie Erstverschlimmerungen etc. erreicht wird
§ 3
Im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages nach § 1 verpflichtet sich der Patient,
a)Den Anweisungen des Leistungserbringers den Umständen entsprechend Folge zu leisten,
b)In regelmäßigen Abständen von ca. 2-4 Wochen den Leistungserbringer über seinen Gesundheitszustand auf dem Laufenden zu halten
c)Im Falle von gesundheitlichen Störungen oder Problemen, auch aufgrund der Therapie, sofort mit dem Leistungserbringer mündliche oder schriftliche Rücksprache zu halten und den Leistungserbringer über bestehende Allergien, Intoleranzen und Unverträglichkeiten aufzuklären
d)Den Leistungserbringer über etwaiges Nichteinhalten der Empfehlungen und Anweisungen spätestens bis zur nächsten Sprechstunde zu informieren
§ 4
Modalitäten des Dienstleistungsvertrages:
a)Der Stundensatz des Leistungserbringers beträgt 80 €. Dieser Satz umfasst die schriftliche oder fernmündliche Beratung außerhalb der Sprechstunden ohne weitere Kosten
b)Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Sprechstunde
c)Privatpatienten erhalten eine schriftliche Rechnung entweder Quartalsweise, einzeln oder (spätestens) am Jahresende nach GeBüH
d)Ein Termin, der nicht wahrgenommen werden kann, ist bis spätestens Ende des Vortages telefonisch abzusagen
e)Wird ein nicht fristgerecht abgesagter Termin nicht wahrgenommen, verpflichtet sich der Patient zu einer Zahlung von 60 € aufgrund des nicht wahrgenommenen und nicht abgesagten Termins, es sei denn, er kann „höhere Gewalt“ nachweisen (Arztattest, Unfallprotokoll als Kopie etc.)
f)Nicht fristgerecht geleistete Zahlungen werden einmal ohne Mehrkosten erinnert, beim zweiten Mal mit Mehrkosten von 15 Euro angemahnt.
g)Sollte nach zweimaliger Zahlungserinnerung immer noch keine Zahlung geleistet werden, wird dem Patienten ohne weitere Vorwarnung ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt
